Sakramente

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Die Taufe

Die Taufe ist (zusammen mit der Firmung) Sakrament der Eingliederung in das Volk des neuen und ewigen Bundes, den Gott mit den Menschen durch seinen Sohn Jesus Christus geschlossen hat.

Die Taufe wird im Kindes- oder Erwachsenenalter gespendet. Ort der Taufspendung ist vorrangig die Pfarrkirche des Wohnortes.
Tag der Taufspendung ist in der Regel der Sonntag als Tag der Auferstehung des Herrn (einschließlich des Vorabends, d.h. des Samstagnachmittages).

Zuständig für die Taufspendung ist die Pfarrei ihres Wohnortes. Bei einem Wunsch nach einer Taufspendung in einer anderen Pfarrei benötigen Sie von dort eine schriftliche Einverständnis Erklärung („Entlaß-Schein“) des zuständigen Pfarramtes. 

Bitte richten Sie Anfragen zur Taufspendung in den Kirchen der Pfarrei St. Peter (per Mail oder telefonisch) an unser Pfarrbüro.
Zur Anmeldung benötigen Sie einen Geburtsschein.

Auch Erwachsene können einzeln oder gemeinsam mit anderen das Sakrament der Taufe (in der Regel gemeinsam mit der Firmung und der Erstkommunion) empfangen. 

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Die Eucharistie – die Erstkommunion

In der Regel empfangen Kinder im 3. Schuljahr zum ersten Mal die heiligste Eucharistie. Eine mehrmonatige Vorbereitung geht der Feier der Erstkommunion voraus, die an einem der Sonntag der Osterzeit (ca. vier bis sechs Wochen nach Ostern) stattfindet. Da der Stadtpfarrer von St. Peter zur Zeit ebenfalls als Dompfarrer fungiert, werden die Kinder beider Pfarreien gemeinsam vorbereitet und feiern an einem Tag gemeinsam die Erstkommunion. Der Ort der Feier richtet sich nach der Anzahl und Herkunft der Kinder und wechselt dementsprechend zwischen Dom und Stadtpfarrkirche St. Peter bzw. der Nebenkirche St. Stephan. Der Erstkommunion geht ein zweimaliger Empfang des Bußsakramentes voraus. Die Kinder des jeweiligen Jahrgangs bzw. deren Eltern werden vom Pfarramt St. Peter bzw. vom Dompfarramt rechtzeitig angeschrieben und über die Modalitäten zur Anmeldung informiert.   

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Die Firmung

In der Regel empfangen Jugendliche im 8. bzw. 9. Schuljahr das Sakrament der Firmung. Eine mehrmonatige Vorbereitung geht der Firmspendung voraus. Der Firmtermin selbst variiert. Aufgrund der überschaubaren Anzahl der Firmbewerber in den Pfarreien der Münchner Innenstadt wird die Firmung in einem Zweijahres-Rhythmus gespendet und findet jeweils gemeinsam mit der Dompfarrei im nahegelegenen Hohen Dom Zu Unserer Lieben Frau statt. Der Firmung geht der Empfang des Bußsakramentes voraus. Die Jugendlichen der jeweils zusammengefaßten beiden Jahrgänge werden (unter Beachtung von festgelegten zeitlichen Zuordnungen) vom Pfarramt St. Peter bzw. vom Dompfarramt rechtzeitig angeschrieben und über die Modalitäten zur Anmeldung informiert. Auch Erwachsene können einzeln oder gemeinsam mit anderen das Sakrament der Firmung empfangen.

Auskunft erteilt gerne das Pfarrbüro. 

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Die Busse – die Beichte

Die allgemeinen Beichtzeiten sind zur Zeit im Erzbistum München und Freising aufgrund der aktuellen Lage eingeschränkt. 

Beichtgelegenheit in St. Peter

Samstag
15.30 Uhr – 17.30 Uhr

Bei besonderer Dringlichkeit kann ein persönlicher Beichttermin vereinbart werden. 
Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache telefonisch an das Pfarrbüro .

0 89 / 21 02 37 76 0 (Pfarrbüro St. Peter)

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Die Ehe – die Trauung

Die Feier der kirchlichen Trauung ist prinzipiell in allen Kirchen der Pfarrei möglich, bedarf jedoch einer rechtzeitigen Terminabsprache mit dem Pfarrbüro. Eine katholische Trauung ist dabei nur möglich, wenn einer der Partner katholisch getauft ist und aktuell der katholischen Kirche angehört; der andere Partner kann auch ein nichtkatholischer Christ sein oder ungetauft bzw. aus einer kirchlichen Gemeinschaft ausgetreten sein. 

Zuständig für die kirchliche Trauung und die damit zusammenhängenden Fragen sind die Pfarrei bzw. die Pfarreien des aktuellen Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Sollte kein im Rahmen der Wohnsitzpfarrei zuständiger Priester oder Diakon die Trauung halten, kann auch ein den Brautleuten bekannter anderer Geistlicher von diesen dazu angefragt werden.

Geraume Zeit vor der kirchlichen Eheschließung muß das Ehevorbereitungsprotokoll erstellt werden – entweder vom zuständigen Pfarrer des Wohnortes bzw. seinem Vertreter oder nach Absprache auch von dem bei der Trauung assistierenden Geistlichen. Neben der Aufnahme der Personalien wird hier vor allem die Frage geklärt, ob aufgrund des kirchenrechtlichen Status der Brautleute eine kirchliche Trauung gehalten werden kann. Dazu benötigen katholische Christen einen sog. Taufschein, ein Auszug aus dem Taufbuch, der nicht älter als sechs Monate sein darf, und den Ledigenstand bescheinigt. Bei nichtkatholischen Partnern wird dies durch den Ledigeneid nachgewiesen. Den Taufschein erhält man in der Taufpfarrei bzw. in München im Matrikelamt.

Den genauen Ablauf der Trauungsfeier und die einzelnen Fragen der liturgischen und kirchenmusikalischen Gestaltung bespricht das Brautpaar direkt mit dem trauenden Geistlichen.  

Bei weiteren Fragen zu Eheschließung und Ehevorbereitung wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Die Krankensalbung und die Hauskommunion

Bei schwerer Krankheit kann der gläubige Christ Kraft und Stärkung durch das Sakrament der Krankensalbung empfangen.
Auch besteht die Möglichkeit, bei Alter und Gebrechlichkeit in regelmäßigen Abständen zu Hause die hl. Kommunion (und das Sakrament der Busse) zu empfangen.

Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.  

Die Beerdigung

Die Angehörigen der Pfarrei werden von einem Geistlichen der Pfarrei auf einem der Münchner Friedhöfe zu letzten Ruhe geleitet. Die Terminabsprache regelt der Bestattungsdienst. Vor oder nach der Bestattung soll dabei für den Verstorbenen eine Seelenmesse („Requiem“) gefeiert werden bzw. wird des Verstorbenen in einer anderen Meßfeier gedacht bzw. für ihn gebetet.

Auch an anderen Terminen ist es fast ganzjährig möglich, im Rahmen der regulären Gottesdienstordnung für einzelne oder mehrere Verstorbene das eucharistische Opfer zu feiern. Zur Vergabe der Meßintentionen wenden Sie sich bitte zu den üblichen Meßzeiten an die Mesner, die in der Sakristei der Peterskirche bzw. der anderen Kirchen in der Pfarrei Ihrer Anfragen annehmen und koordinieren.

Nähere Auskunft erteilt Ihnen auch hier das Pfarrbüro.